Was ist Bildungsfreistellung?

Seit dem 1. Januar 1996 können sich die Beschäftigten im Land Brandenburg für Weiterbildungsveranstaltungen freistellen lassen. Das Land Brandenburg hat diesen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung verfassungsmäßig garantiert und gesetzlich abgesichert. Das heißt: Sie können innerhalb von 2 Kalenderjahren 10 Arbeitstage für die eigene Weiterbildung nutzen.
Die Freistellung verschafft berufstätigen Erwachsenen die Möglichkeit, durch eine Bildungsveranstaltung ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern sowie neue Erfahrungen zu sammeln. Dazu treffen Berufstätige eine Auswahl aus dem vielfältigen Themenangebot der beruflichen, kulturellen und politischen Weiterbildung, die nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz anerkannt sind. Bezahlte Bildungsfreistellung erlaubt eine intensive Weiterbildung ohne Einbußen an Zeit und Arbeitslohn.

Warum Bildungsfreistellung?

Wir leben in einer schnelllebigen Zeit. Die zunehmende gesellschaftliche Komplexität, die wachsende Notwendigkeit, global zu denken, stellen jeden Einzelnen immer wieder vor neue Anforderungen. Weiterbildung kann dabei wirkungsvoll unterstützen, gibt Anstöße zu veränderten Sichtweisen, ermutigt Neues auszuprobieren und selbständig zu handeln.
Wer sich weiterbildet, der erwirbt vielfältige Kompetenzen und entwickelt sich als Persönlichkeit weiter. In diesem Sinne ist Weiterbildung eine produktive Investition: für jeden Einzelnen, für die Gesellschaft und für die Wirtschaft.

Wer hat Anspruch auf Bildungsfreistellung?

Einen Rechtsanspruch haben Beschäftigte, deren Arbeitsstätte im Land Brandenburg liegt. Der Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht unabhängig davon, ob ganz- oder halbtags gearbeitet wird. Bildungsfreistellung kann aber erst nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses in Anspruch genommen werden. 

Wer hat keinen Anspruch auf Bildungsfreistellung?

Nicht anspruchsberechtigt sind Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldaten und Zivildienstleistende, da für sie spezielle Regelungen gelten.

/ Kursdetails

LF50605 Der sichere Stand/Bildungsfreistellung

Beginn Mo., 17.02.2025, 09:30 - 15:00 Uhr
Kursgebühr 257,00 €
Dauer 5 VA
Kursleitung Martina Thies

Wie wäre es, souverän und sicher zu stehen und aus diesem „Standpunkt“ heraus, zu (inter-)agieren?

Konkret und metaphorisch wird in dieser BF, ob in der Kommunikation, im gemeinsamen Miteinander oder Work-Life-balance, die Standfestigkeit unserer Füße in den Fokus genommen und aufmerksam mit ihnen gearbeitet.

Mit gesunden Füßen und sicherem Stand sind wir in der Lage, unser Leben kraftvoll zu meistern und gelassen abzuwarten, um dann selbstbewusst vorwärts zu schreiten.

In dieser Woche werden Sie mit gestalterischen Mitteln, wie kreativem Schreiben, Rollenspielen und Teamarbeit sich selbst, Ihren Körper sowie Ihre innere und äußere Haltung in ihren Zusammenhängen erforschen und besser verstehen lernen.

Bringen Sie Offenheit und spielerische Neugierde für eine (ent-)spannende Woche mit!


Die Gebühr enthält - wie bei Keramikkursen üblich - auch eine Materialpauschale.

Bildungsfreistellung




Kursort

Atelier Keramikraum

Dessauer Str. 25
14943 Luckenwalde

Termine

Datum
17.02.2025
Uhrzeit
09:30 - 15:00 Uhr
Ort
Dessauer Str. 25, Luckenwalde, VHS, Atelier, Dessauer Str. 25, Keram
Datum
18.02.2025
Uhrzeit
09:30 - 15:00 Uhr
Ort
Dessauer Str. 25, Luckenwalde, VHS, Atelier, Dessauer Str. 25, Keram
Datum
19.02.2025
Uhrzeit
09:30 - 15:00 Uhr
Ort
Dessauer Str. 25, Luckenwalde, VHS, Atelier, Dessauer Str. 25, Keram
Datum
20.02.2025
Uhrzeit
09:30 - 15:00 Uhr
Ort
Dessauer Str. 25, Luckenwalde, VHS, Atelier, Dessauer Str. 25, Keram
Datum
21.02.2025
Uhrzeit
09:30 - 15:00 Uhr
Ort
Dessauer Str. 25, Luckenwalde, VHS, Atelier, Dessauer Str. 25, Keram