Was ist Bildungsfreistellung?

Seit dem 1. Januar 1996 können sich die Beschäftigten im Land Brandenburg für Weiterbildungsveranstaltungen freistellen lassen. Das Land Brandenburg hat diesen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung verfassungsmäßig garantiert und gesetzlich abgesichert. Das heißt: Sie können innerhalb von 2 Kalenderjahren 10 Arbeitstage für die eigene Weiterbildung nutzen.
Die Freistellung verschafft berufstätigen Erwachsenen die Möglichkeit, durch eine Bildungsveranstaltung ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern sowie neue Erfahrungen zu sammeln. Dazu treffen Berufstätige eine Auswahl aus dem vielfältigen Themenangebot der beruflichen, kulturellen und politischen Weiterbildung, die nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz anerkannt sind. Bezahlte Bildungsfreistellung erlaubt eine intensive Weiterbildung ohne Einbußen an Zeit und Arbeitslohn.

Warum Bildungsfreistellung?

Wir leben in einer schnelllebigen Zeit. Die zunehmende gesellschaftliche Komplexität, die wachsende Notwendigkeit, global zu denken, stellen jeden Einzelnen immer wieder vor neue Anforderungen. Weiterbildung kann dabei wirkungsvoll unterstützen, gibt Anstöße zu veränderten Sichtweisen, ermutigt Neues auszuprobieren und selbständig zu handeln.
Wer sich weiterbildet, der erwirbt vielfältige Kompetenzen und entwickelt sich als Persönlichkeit weiter. In diesem Sinne ist Weiterbildung eine produktive Investition: für jeden Einzelnen, für die Gesellschaft und für die Wirtschaft.

Wer hat Anspruch auf Bildungsfreistellung?

Einen Rechtsanspruch haben Beschäftigte, deren Arbeitsstätte im Land Brandenburg liegt. Der Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht unabhängig davon, ob ganz- oder halbtags gearbeitet wird. Bildungsfreistellung kann aber erst nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses in Anspruch genommen werden. 

Wer hat keinen Anspruch auf Bildungsfreistellung?

Nicht anspruchsberechtigt sind Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldaten und Zivildienstleistende, da für sie spezielle Regelungen gelten.

/ Kursdetails

KH50601 Kommunikation als Erfolgsfaktor/Bildungsfreistellung

Beginn Mo., 04.11.2024, 10:00 - 17:00 Uhr
Kursgebühr 136,40 €
Dauer 2 VA
Kursleitung Ilse Ryczewski

Gute Kommunikation ist das Nadelöhr jedes Unternehmens. Kommunikation ist mehr als der Austausch von Informationen durch Sprache. Das gesprochene Wort ist nur ein Teil. Der Einfluss anderer Faktoren ist weitaus höher und wird häufig unterschätzt.

Missverständnisse, falsch ausgeführte Anweisungen, schlecht motivierte Mitarbeiter und unzufriedene Kunden sind in der Regel das Ergebnis von ungünstiger Kommunikation.

Gute Kommunikation ist erlern- und trainierbar.

Effektive Prozesse, effiziente Abläufe, zufriedene Kunden und motivierte Mitarbeiter sind die Basis eines erfolgreichen Unternehmens und hängen maßgeblich von klarer Kommunikation ab.

Das gilt auch für die Gestaltung privater Beziehungen.


Zielgruppe: Berufstätige allgemein, Mitarbeiter mit Kundenkontakt, Mitarbeiter an Schnittstellen


Seminarziele und -inhalte:

- Die TN erfahren die Bedeutung von „richtiger“ Kommunikation.

- Sie lernen die wichtigsten Kommunikationsmodelle kennen.

- Der Einfluss nonverbaler Kommunikation wird bewusst.

- Mögliche Störfaktoren werden identifiziert und der Umgang mit ihnen erarbeitet.

- Die TN trainieren die Schlüsseltechniken einer erfolgreichen Gesprächsführung.

- Praxisnah wird der Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen erlernt und eingeübt.

- Die TN lernen, ihre eigenen Kommunikations-und Verhaltensmuster und die anderer Menschen zu erkennen und sich darauf einzustellen.

Bildungsfreistellung




Kursort

Ludwigsfelde, VHS Lernort, SR6

Potsdamer Str. 109 a
14974 Ludwigsfelde

Termine

Datum
04.11.2024
Uhrzeit
10:00 - 17:00 Uhr
Ort
Potsdamer Str. 109 a, Ludwigsfelde, VHS Lernort, Potsdamer Str. 109 a, Seminarraum 6
Datum
05.11.2024
Uhrzeit
10:00 - 17:00 Uhr
Ort
Potsdamer Str. 109 a, Ludwigsfelde, VHS Lernort, Potsdamer Str. 109 a, Seminarraum 6