Was ist Bildungsfreistellung?

Seit dem 1. Januar 1996 können sich die Beschäftigten im Land Brandenburg für Weiterbildungsveranstaltungen freistellen lassen. Das Land Brandenburg hat diesen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung verfassungsmäßig garantiert und gesetzlich abgesichert. Das heißt: Sie können innerhalb von 2 Kalenderjahren 10 Arbeitstage für die eigene Weiterbildung nutzen.
Die Freistellung verschafft berufstätigen Erwachsenen die Möglichkeit, durch eine Bildungsveranstaltung ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern sowie neue Erfahrungen zu sammeln. Dazu treffen Berufstätige eine Auswahl aus dem vielfältigen Themenangebot der beruflichen, kulturellen und politischen Weiterbildung, die nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz anerkannt sind. Bezahlte Bildungsfreistellung erlaubt eine intensive Weiterbildung ohne Einbußen an Zeit und Arbeitslohn.

Warum Bildungsfreistellung?

Wir leben in einer schnelllebigen Zeit. Die zunehmende gesellschaftliche Komplexität, die wachsende Notwendigkeit, global zu denken, stellen jeden Einzelnen immer wieder vor neue Anforderungen. Weiterbildung kann dabei wirkungsvoll unterstützen, gibt Anstöße zu veränderten Sichtweisen, ermutigt Neues auszuprobieren und selbständig zu handeln.
Wer sich weiterbildet, der erwirbt vielfältige Kompetenzen und entwickelt sich als Persönlichkeit weiter. In diesem Sinne ist Weiterbildung eine produktive Investition: für jeden Einzelnen, für die Gesellschaft und für die Wirtschaft.

Wer hat Anspruch auf Bildungsfreistellung?

Einen Rechtsanspruch haben Beschäftigte, deren Arbeitsstätte im Land Brandenburg liegt. Der Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht unabhängig davon, ob ganz- oder halbtags gearbeitet wird. Bildungsfreistellung kann aber erst nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses in Anspruch genommen werden. 

Wer hat keinen Anspruch auf Bildungsfreistellung?

Nicht anspruchsberechtigt sind Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldaten und Zivildienstleistende, da für sie spezielle Regelungen gelten.

/ Kursdetails

KH50611 Konzepte entwickeln und Anträge stellen/Bildungsfreistellung

Beginn Do., 14.11.2024, 10:00 - 17:00 Uhr
Kursgebühr 136,40 €
Dauer 2 VA
Kursleitung Ilse Ryczewski

Ihre Ziele kennen Sie selbstverständlich. Wie passen diese aber in eine Förderstruktur?

Inhalte des Workshops:


  • Inhalte eines Konzepts
  • Zielhierarchien und Qualitätsmanagement
  • Planung, Struktur, Layout und Design eines Konzepts
  • Verfahren zur Konzeptentwicklung
  • Handwerkskoffer: Techniken der Ideenfindung und Konzeptgestaltung
  • Grundelemente verschiedener Produkte
  • Gestalten von Angeboten für unterschiedliche Auftraggeber
  • Aspekte der Finanzierung



Bitte bringen Sie eigenes Material mit. Welche Förderung wollen/haben Sie beantragt, worum soll es gehen?

Bildungsfreistellung




Kursort

Ludwigsfelde, VHS Lernort, SR6

Potsdamer Str. 109 a
14974 Ludwigsfelde

Termine

Datum
14.11.2024
Uhrzeit
10:00 - 17:00 Uhr
Ort
Potsdamer Str. 109 a, Ludwigsfelde, VHS Lernort, Potsdamer Str. 109 a, Seminarraum 6
Datum
15.11.2024
Uhrzeit
10:00 - 17:00 Uhr
Ort
Potsdamer Str. 109 a, Ludwigsfelde, VHS Lernort, Potsdamer Str. 109 a, Seminarraum 6