Was ist Bildungsfreistellung?

Seit dem 1. Januar 1996 können sich die Beschäftigten im Land Brandenburg für Weiterbildungsveranstaltungen freistellen lassen. Das Land Brandenburg hat diesen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung verfassungsmäßig garantiert und gesetzlich abgesichert. Das heißt: Sie können innerhalb von 2 Kalenderjahren 10 Arbeitstage für die eigene Weiterbildung nutzen.
Die Freistellung verschafft berufstätigen Erwachsenen die Möglichkeit, durch eine Bildungsveranstaltung ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern sowie neue Erfahrungen zu sammeln. Dazu treffen Berufstätige eine Auswahl aus dem vielfältigen Themenangebot der beruflichen, kulturellen und politischen Weiterbildung, die nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz anerkannt sind. Bezahlte Bildungsfreistellung erlaubt eine intensive Weiterbildung ohne Einbußen an Zeit und Arbeitslohn.

Warum Bildungsfreistellung?

Wir leben in einer schnelllebigen Zeit. Die zunehmende gesellschaftliche Komplexität, die wachsende Notwendigkeit, global zu denken, stellen jeden Einzelnen immer wieder vor neue Anforderungen. Weiterbildung kann dabei wirkungsvoll unterstützen, gibt Anstöße zu veränderten Sichtweisen, ermutigt Neues auszuprobieren und selbständig zu handeln.
Wer sich weiterbildet, der erwirbt vielfältige Kompetenzen und entwickelt sich als Persönlichkeit weiter. In diesem Sinne ist Weiterbildung eine produktive Investition: für jeden Einzelnen, für die Gesellschaft und für die Wirtschaft.

Wer hat Anspruch auf Bildungsfreistellung?

Einen Rechtsanspruch haben Beschäftigte, deren Arbeitsstätte im Land Brandenburg liegt. Der Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht unabhängig davon, ob ganz- oder halbtags gearbeitet wird. Bildungsfreistellung kann aber erst nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses in Anspruch genommen werden. 

Wer hat keinen Anspruch auf Bildungsfreistellung?

Nicht anspruchsberechtigt sind Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldaten und Zivildienstleistende, da für sie spezielle Regelungen gelten.

/ Kursdetails

KF42250 Spanisch für Anfänger - Bildungsfreistellung

Beginn Mo., 24.06.2024, 09:00 - 14:30 Uhr
Kursgebühr 183,00 €
Dauer 5 VA
Kursleitung Janette Timmer
Material/Bemerkungen Bitte mitbringen:
Lehrbuch: Hueber - Vivan las vacaciones!
ISBN 978-3-19-317243-3

Teilnehmer/innen ohne Vorkenntnisse, die die wichtigsten Grundkenntnisse in der spanischen Sprache erlernen möchten. Es handelt sich um einen einwöchigen Kurs, die  kurz vor Beginn einer Reise eine schnelle und intensive Erlangung von grundlegenden Sprachkenntnissen ermöglicht.


Es wird  trainiert in kurzen Unterrichtseinheiten incl. Kurzgrammatik alle wichtigen Redemittel und die Kommunikationsfähigkeit  die in Alltagssituationen im Urlaub oder auf Geschäftsreisen benötigt werden (z.B. Begrüßung / Verabschiedung, im Land unterwegs, Hotel, Restaurant, Apotheke, Einkauf etc.). Dieser Kurs bietet einen sehr guten Einstieg in die spanische Sprache und Landeskunde, um sich, bei Interesse, nach Ende der Bildungsfreistellung in anderen Kursen in dieser Sprache weiterzubilden zu wollen.




Kursort

Ludwigsfelde, VHS Lernort, SR6

Potsdamer Str. 109 a
14974 Ludwigsfelde

Termine

Datum
24.06.2024
Uhrzeit
09:00 - 14:30 Uhr
Ort
Potsdamer Str. 109 a, Ludwigsfelde, VHS Lernort, Potsdamer Str. 109 a, Seminarraum 6
Datum
25.06.2024
Uhrzeit
09:00 - 14:30 Uhr
Ort
Potsdamer Str. 109 a, Ludwigsfelde, VHS Lernort, Potsdamer Str. 109 a, Seminarraum 6
Datum
26.06.2024
Uhrzeit
09:00 - 14:30 Uhr
Ort
Potsdamer Str. 109 a, Ludwigsfelde, VHS Lernort, Potsdamer Str. 109 a, Seminarraum 6
Datum
27.06.2024
Uhrzeit
09:00 - 14:30 Uhr
Ort
Potsdamer Str. 109 a, Ludwigsfelde, VHS Lernort, Potsdamer Str. 109 a, Seminarraum 6
Datum
28.06.2024
Uhrzeit
09:00 - 14:30 Uhr
Ort
Potsdamer Str. 109 a, Ludwigsfelde, VHS Lernort, Potsdamer Str. 109 a, Seminarraum 6