Nationale berufsbezogene Deutschsprachförderung DeuFöV nach § 45

Die Sprachförderung ist in verschiedene Module unterteilt:

•    A1 auf A2
•    A2 auf B1
•    B1 auf B2
•    B2 auf C1

Jedes Modul umfasst 400 Unterrichtseinheiten. Sie sind so aufgebaut, dass berufsbezogene Unterrichtseinheiten mit allgemeinsprachlichen Inhalten verbunden werden. Der Schwerpunkt liegt auf der Kommunikation am Arbeitsplatz und bezieht alle Fertigkeiten (Sprechen, Lesen, Hören, Schreiben) ein. Ein Lehrbuch wird gestellt.
Jedes Modul schließt mit einer Zertifikatsprüfung (telc) ab.

Teilnahmevoraussetzungen

  • Sie sind arbeitssuchend gemeldet oder beziehen Leistungen nach SGB II (Hartz IV) / SGB III (Arbeitslosengeld)
  • Sie befinden sich in einem Berufsanerkennungsverfahren
  • Sie sind Auszubildender
  • Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund

Weitere Fragen beantworten gern:

Jenny Manzek
Fachbereichsleitung Integration

03371 608-3145
E-Mail

Tom Siedenberg
Sachbearbeiter
Fachbereich Integration

03371 608-3146
E-Mail