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Teilnahmevoraussetzungen


was für die Volkshochschule gilt

Die allgemeinen Hygieneregeln und Hygieneempfehlungen der Robert-Koch-Instituts (RKI) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) zur Vorbeugung von Infektionen gelten nach wie vor. Weiterhin gilt die Zweite Verordnung über  befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COCID 19 im Land Brandenburg vom 14.01.2022 (Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten.SARS-CoV-2-EindV) für die Volkshochschule.

Für die Teilnahme an den Veranstaltungen der Volkshochschule gelten weiterhin die 3G-Regel sowie die Hygieneregeln. Die 3G-Regel umfasst für Getestete nunmehr eine tägliche Testpflicht vor Beginn der Lehrveranstaltung in Präsenz. Diese Testpflicht und das Testergebnis müssen Teilnehmende gegenüber der Volkshochschule/den Lehrenden nachweisen. Die Mitarbeitenden der Volkshochschule kontrollieren die Einhaltung in den Kursen stichprobenartig. 
Die 2G-Regelung – vollständig Geimpfte und Genesende – gilt für den Besuch der Spaß- und Freizeitbäder sowie der Turenhallen. 
Die Maskenpflicht mit einer medizinischen Maske besteht während des Aufenthaltes in den Gebäuden und Lernorten. Die Tragepflicht gilt nicht, wenn die Eigenart der Bildungs- oder Aus-, Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme dies nicht zulässt.,  

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Volkshochschule als Beschäftigte des Landkreises Teltow-Fläming gelten die 3G-Regelung beim Zutritt zur Arbeitsstätte. 

Wir appelieren an alle Bürger und Bürgerinnen sich impfen zu lassen.

Ihr VHS-Team


Aktuelles Hygienekonzept der VHS TF

 

 


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