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Verschärfung der Testpflicht bei VHS-Veranstaltungen


ab 17.08.2021 tritt die Testnachweispflicht hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus in Kraft

Für Teilnehmerinnen, Teilnehmer und Lehrende an der Volkshochschule

Nach dem stetigen Anstieg der SARS-CoV-2-Infektionszahlen im Landkreis Teltow-Fläming macht das Gesundheitsamt auf das Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz-Marke von 20 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen aufmerksam. Daher tritt mit sofortiger Wirkung (17. August 2021) die Testnachweispflicht hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus in Kraft. Diese ist durch die zweite SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg (2. SARS-CoV-2-UmgV) bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 20 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen vorgeschrieben und in unserem aktuellen VHS-Hygienkonzept beschrieben.

Für Bildungs- sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen gilt: Teilnehmende sowie Lehrkräfte müssen einmal in der Woche vor Beginn des ersten Unterrichtstages oder der ersten Lehrveranstaltung in Präsenz einen Testnachweis vorlegen. Bei Unterricht oder Lehrveranstaltungen an mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen sind zwei Nachweistestungen pro Woche Pflicht. Gilt nicht für Veranstaltungen, die ausschließlich unter freiem Himmel stattfinden   Dazu zählt ebenfalls der Besuch des Hallenbades in Luckenwalde für die Aquafitnesskurse der Volkshochschule.

Geimpfte und Genesene nach § 2 Nummer 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung sind von der Testpflicht nicht betroffen!

 

 


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