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Weiterbildung und die neue EindämmungsVO

Erstellt von vhs TF |

Lockerung für die Weiterbildung in kleinen Schritten

Die aktuelle SARS-CoV-2-V-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg bringt ab 09. Mai 2020  geringfügige Lockerungen für die Weiterbildung und damit für die Arbeit der Volkshochschule.

Welche sind das?

Weiterhin nicht erlaubt ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. Da unsere Gesundheitsbildungskurse wie Pilates, Yoga, Fitness in den Sporthallen und Turnhallen stattfinden, können wir diese nicht fortführen. Zwar sind Bewegungsangebote unter freiem Himmel möglich, für unsere Angebote schwer umsetzbar.
Daher haben wir uns entschieden, alle Gesundheitskurse in diesem Frühjahrsemester nicht weiter fortzuführen und coronabedingt abzubrechen. Alle Teilnehmenden sowie die Dozenten informieren wir in den nächsten Tagen. Die Teilnehmergebühren erstatten wir anteilmäßig zurück.

Weiterhin untersagt sind Veranstaltungen der Volkshochschule. Davon ausgenommen sind solche Bildungsangebote, die mit maximal 5 Teilnehmenden - das ist unsere Mindestteilnehmerzahl - durchgeführt werden.

Wir prüfen alle abgebrochenen und geplanten Veranstaltungen im gesellschaftlichen, sprachlichen, kulturellen und beruflichen Bildungsbereich auf die Einhaltung dieser Vorgabe. Gemeinsam mit den Lehrenden konzipieren wir die Veranstaltungen wenn möglich um. Wo das nicht machbar ist, entscheiden wir uns auf Abbruch oder Ausfall. Auch hier informieren wir die Teilnehmenden.

Veranstaltungen, die wir in Schulen durchführen, brechen wir ebenfalls ab. Hier können wir die geforderten Hygienebedingungen der Schulen, des Schulverwaltungsamtes im Spätunterricht nicht wie gefordert umsetzen.

Für Veranstaltungen, die wir mit 5 Teilnehmenden in unseren Räumen in Luckenwalde und Ludwigsfelde durchführen können, gewährleisten wir die Einhaltung der geforderten Regelungen des Infektionsschutzgesetzes und des Robert-Koch-Institutes. Wir achten auf die Einhaltung des Mindestabstandes, markieren die Sitzplätze und sichern ein zeitversetztes Betreten und Verlassen. Zum Nachverfolgen von Infektionsketten müssen wir konkrete Teilnehmerdaten erfassen und vier Wochen aufbewahren.

Online-Veranstaltungen führen wir weiter fort. Hier gibt es keine Einschränkungen.

Lassen Sie uns das gemeinsam umsetzen! Wir hoffen, Sie nutzen unsere Bildungsangebote - wenn auch eingeschränkt. 
Für Fragen stehen wir immer gern zur Verfügung. Nutzen Sie unser <link mail internen>Kontaktformular.


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