Weiterbildung zum psychologischen Ersthelfer


Bildungsfreistellung „Sofortmaßnahmen der psychologischen 1. Hilfe“

Bildungsfreistellungskurs
„Sofortmaßnahmen der psychologischen 1. Hilfe“

Fast jeder hat einen Führerschein, also hat fast jeder gelernt, erste Hilfe zu leisten. Das ist nahezu allen verständlich und normal geworden. Doch das ist nicht Gegenstand der neu konzipierten Weiterbildung der VHS Teltow-Fläming. Die Weiterbildung ist angelehnt an die gesetzliche Pflicht der Arbeitgeber, auch die psychische Gesundheit seiner MitarbeiterInnen zu erhalten. Das ist mit dem Präventionsgesetz (PrävG) seit 2016 eine relativ neu formulierte Aufgabe. Noch nicht überall wird sie schon umgesetzt.

Was umfasst psychologische 1. Hilfe? 

Wenn MitarbeiterInnen beispielsweise Zeuge eines schlimmen Arbeitsunfalls werden oder Berater von Kunden bedroht werden, sind das Erlebnisse, die jederzeit unvorbereitet eintreten und tiefgreifende Veränderungen auf die seelische Verfassung Betroffener haben können. Daneben gibt es schleichende Prozesse, die während der Arbeit auftreten und ebenfalls die seelische Verfassung in starkem Maße beeinträchtigen, z. B. Mobbing, permanenter Stress, Überforderung.

Als psychologische Erste Hilfe (PEH) wird die Erstversorgung der Seele direkt nach einem Ereignis oder nach Erkennen einer Störung bezeichnet. Sie ersetzt nicht die professionelle Hilfe durch Therapeuten, sondern stellt eine Brücke dar.
Weitere Informationen finden Sie im Kursangebot <link https: vhs.teltow-flaeming.de programm vhs-spezial kurs nr c50983 bereich details kat _blank external-link-new-window internen>C50983.


Alle anerkannten Bildungsfreistellungskurse finden Sie im VHS-Programm unter <link _blank internal-link-new-window internen link in externem>vhs Spezial.

Ihr VHS Team

 

 


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