Was ist Bildungsfreistellung/Bildungszeit?
Seit dem 1. Januar 1996 können sich die Beschäftigten im Land Brandenburg für Weiterbildungsveranstaltungen freistellen lassen. Das Land Brandenburg hat diesen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung verfassungsmäßig garantiert und gesetzlich abgesichert. Das heißt: Sie können innerhalb von 2 Kalenderjahren 10 Arbeitstage für die eigene Weiterbildung nutzen.
Die Freistellung verschafft berufstätigen Erwachsenen die Möglichkeit, durch eine Bildungsveranstaltung ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern sowie neue Erfahrungen zu sammeln. Dazu treffen Berufstätige eine Auswahl aus dem vielfältigen Themenangebot der beruflichen, kulturellen und politischen Weiterbildung, die nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz anerkannt sind. Bezahlte Bildungsfreistellung erlaubt eine intensive Weiterbildung ohne Einbußen an Zeit und Arbeitslohn.
Warum Bildungsfreistellung/Bildungszeit?
Wir leben in einer schnelllebigen Zeit. Die zunehmende gesellschaftliche Komplexität, die wachsende Notwendigkeit, global zu denken, stellen jeden Einzelnen immer wieder vor neue Anforderungen. Weiterbildung kann dabei wirkungsvoll unterstützen, gibt Anstöße zu veränderten Sichtweisen, ermutigt Neues auszuprobieren und selbständig zu handeln.
Wer sich weiterbildet, der erwirbt vielfältige Kompetenzen und entwickelt sich als Persönlichkeit weiter. In diesem Sinne ist Weiterbildung eine produktive Investition: für jeden Einzelnen, für die Gesellschaft und für die Wirtschaft.
Wer hat Anspruch auf Bildungsfreistellung/Bildungszeit?
Einen Rechtsanspruch haben Beschäftigte, deren Arbeitsstätte im Land Brandenburg liegt. Der Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht unabhängig davon, ob ganz- oder halbtags gearbeitet wird. Bildungsfreistellung kann aber erst nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses in Anspruch genommen werden.
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Konfliktgespräche professionell führen/Bildungszeit
Gespräche fördern die Auseinandersetzung mit anderen Menschen, Gewohnheiten, Meinungen, Werten, Zielen usw. Was passiert aber, wenn die Wertschätzung der Gesprächspartner verloren geht und die Parteien grundlegend verschieden denken? Das Gespräch gerät aus dem Fluss, starke Gefühle und gelegentlich auch tätliche Angriffe sind die Folge. Was befördert die Eskalation und wie kann sie verhindert werden? Mit einer gut trainierten Gesprächsführung bleiben Sie professionell und souverän in Ihrer Auseinandersetzung mit Sachverhalten und deren Vertretern. Sie trainieren anhand eigener Beispiele wie man Wege aus einer Eskalation finden kann. So erreichen Sie Ihre Zielstellung eventuell doch noch und können das Gespräch fortsetzen.
Bildungsfreistellung mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber beantragen!
Kursnummer | LH50627 |
Beginn | Mo., 10.11.2025, um 09:00 Uhr |
Ende | Di., 11.11.2025, 16:15 Uhr |
Dauer | 2 Termine |
Kursort |
Ludwigsfelde, VHS Lernort, SR6 Potsdamer Str. 109 a, 14974 Ludwigsfelde (Barrierefrei zugänglich) |
Kursleitung |
Ilse Ryczewski
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Entgelt | 136,20 € |
Kurstermine 2
– | Datum | Ort |
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1 | Montag • 10.11.2025 • 09:00 - 16:15 Uhr | Ludwigsfelde, VHS Lernort, SR6 |
2 | Dienstag • 11.11.2025 • 09:00 - 16:15 Uhr | Ludwigsfelde, VHS Lernort, SR6 |