Was ist Bildungsfreistellung/Bildungszeit?

Seit dem 1. Januar 1996 können sich die Beschäftigten im Land Brandenburg für Weiterbildungsveranstaltungen freistellen lassen. Das Land Brandenburg hat diesen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung verfassungsmäßig garantiert und gesetzlich abgesichert. Das heißt: Sie können innerhalb von 2 Kalenderjahren 10 Arbeitstage für die eigene Weiterbildung nutzen.
Die Freistellung verschafft berufstätigen Erwachsenen die Möglichkeit, durch eine Bildungsveranstaltung ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern sowie neue Erfahrungen zu sammeln. Dazu treffen Berufstätige eine Auswahl aus dem vielfältigen Themenangebot der beruflichen, kulturellen und politischen Weiterbildung, die nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz anerkannt sind. Bezahlte Bildungsfreistellung erlaubt eine intensive Weiterbildung ohne Einbußen an Zeit und Arbeitslohn.

Warum Bildungsfreistellung/Bildungszeit?

Wir leben in einer schnelllebigen Zeit. Die zunehmende gesellschaftliche Komplexität, die wachsende Notwendigkeit, global zu denken, stellen jeden Einzelnen immer wieder vor neue Anforderungen. Weiterbildung kann dabei wirkungsvoll unterstützen, gibt Anstöße zu veränderten Sichtweisen, ermutigt Neues auszuprobieren und selbständig zu handeln.
Wer sich weiterbildet, der erwirbt vielfältige Kompetenzen und entwickelt sich als Persönlichkeit weiter. In diesem Sinne ist Weiterbildung eine produktive Investition: für jeden Einzelnen, für die Gesellschaft und für die Wirtschaft.

Wer hat Anspruch auf Bildungsfreistellung/Bildungszeit?

Einen Rechtsanspruch haben Beschäftigte, deren Arbeitsstätte im Land Brandenburg liegt. Der Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht unabhängig davon, ob ganz- oder halbtags gearbeitet wird. Bildungsfreistellung kann aber erst nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses in Anspruch genommen werden. 


Die Macht meiner Stimme/Bildungsfreistellung

Wir lernen nie richtig atmen oder sprechen, es sei denn, wir werden vom HNO-Arzt zu einem Logopäden geschickt. Deswegen kommen Berufstätige, die viel reden müssen, eventuell sogar unter Stresssituationen schnell an Ihre Grenzen. Heiserkeit, kratzen im Hals, wegbleiben der Stimme sind die Folgen. Diese Berufsfreistellung wendet sich an Berufstätige, die noch nie etwas für ihre Stimme gemacht haben.

So ist die Stimme gestresst, weil nicht richtig geatmet wird weil der Körper angespannt, ja sogar verkrampft sein kann.
In diesem Kurs geht es darum, wie wir uns entspannen und den Atem fließen lassen können, der dann entspannter unserer Stimme „trägt“ und um den Aufbau der Stimme.
Die zwei Tage sind angesetzt um die Menschen in Ihre Selbstwahrnehmung zu aktivieren und sie sicher im Umgang mit den Übungen zu machen für selbständiges Üben. Da die Entspannung die Grundlage ist und die Übungen subtil sind, benötigen wir Zeit: Zeit zum Spüren, Wahrnehmen, Ausprobieren und Umsetzen. Da dies Hochleistungssport ist, reichen 6 UE aus, da sonst die Konzentration wegbricht. Und der 2. Teil eine Woche später, so dass das Erlernte sich setzen kann.

Inhalte:
Übungen um den ganzen Körper zu entspannen, besonders Nacken, Kehlkopf und Kiefer
Atemübungen, Atemfluss, Erhöhung des Atemvolumens, atmen in Bereiche, die „normalerweise“ nicht stark beatmet werden
Stimme: Körperbewegungen, die die Stimme lenken, Tönen, Resonanzräume
Stütze um die Stimme zu entlasten
Ziele
Erhöhung der Selbstwahrnehmung
Sicherheit im Umgang mit den Übungen fürs Selbständiges lernen
Erkennen und Begreifen der Zusammenhänge zw. Körper, Atmung und Stimme
Erhöhung des Atemvolumens
besserer Stimmsitz
größeres Stimmvolumen

Bitte mitbringen: Wasser und Verpflegung, Schreibzeug für Notizen, bequeme Kleidung und dicke Socken oder Hallenturnschuhe; ggf. Yogamatte.

Bildungsfreistellung (Bildungsfreistellung)

Kurstermine 2

Insgesamt gibt es 2 Termine zum diesen Kurs
Datum Ort
1 Mittwoch  •  12.02.2025  •  10:00 - 15:30 Uhr Ludwigsfelde, VHS Lernort, SR4
2 Mittwoch  •  19.02.2025  •  10:00 - 15:30 Uhr Ludwigsfelde, VHS Lernort, SR4
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