Nationale berufsbezogene Deutschsprachförderung DeuFöV nach § 45
Die Sprachförderung ist in verschiedene Module unterteilt:
• A1 auf A2
• A2 auf B1
• B1 auf B2
• B2 auf C1
Jedes Modul umfasst 400 Unterrichtseinheiten. Sie sind so aufgebaut, dass berufsbezogene Unterrichtseinheiten mit allgemeinsprachlichen Inhalten verbunden werden. Der Schwerpunkt liegt auf der Kommunikation am Arbeitsplatz und bezieht alle Fertigkeiten (Sprechen, Lesen, Hören, Schreiben) ein. Ein Lehrbuch wird gestellt.
Jedes Modul schließt mit einer Zertifikatsprüfung (telc) ab.
Teilnahmevoraussetzungen
- Sie sind arbeitssuchend gemeldet oder beziehen Leistungen nach SGB II (Hartz IV) / SGB III (Arbeitslosengeld)
- Sie befinden sich in einem Berufsanerkennungsverfahren
- Sie sind Auszubildender
- Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund