Integrationskurse
Wir führen allgemeine, Alphabetisierungs- und Jugendintegrationskurse für bereits in Deutschland lebende und neu zugewanderte Migrantinnen und Migranten, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie deutsche Staatsangehörige ohne ausreichende Deutschkenntnisse durch. Nach dem Zuwanderungsrecht ist eine Förderung oder eine komplette Kostenübernahme für bis zu 1000 Unterrichtseinheiten durch das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) möglich.
Für den Integrationskurs muss sich der Interessent persönlich anmelden und folgende Unterlagen vorlegen:
- gültiger Pass/Identitätsnachweis
- evtl. Verpflichtungserklärung der Ausländerbehörde bzw. der Sozialagentur/des Jobcenters (Bestätigung über die Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs, nur Nicht-EU-BürgerInnen)
- evtl. SGB-II-Bescheid des Jobcenters.
berechtigt sind:
1. Ausländer, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen und bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist (Iran, Irak, Syrien, Eritrea, Somalie) oder
2. Ausländer, die eine Duldung gem. § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG besitzen oder
3. Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 5 AufenthG besitzen.
Der Integrationskurs besteht aus einzelnen Sprachkursmodulen mit jeweils 100 Unterrichtseinheiten (UE). Eine UE umfasst 45 Minuten.
- Basissprachkurs (3 Module à 100 UE)
- Aufbausprachkurs (3 Module à 100 UE)
Am Ende des Sprachkurses legen Sie die Sprachprüfung Deutsch Test für Zuwanderer (DTZ) ab.
- Orientierungskurs (100 UE): Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
Am Ende des Orientierungskurses wird der Test "Leben in Deutschland" abgelegt.